Rechtzeitig vorsorgen...
Riester-Rente
Im Rahmen der Rentenreform wurde eine Kürzung der gesetzlichen Renten beschlossen

STANDARDFINANZ TIPP
Möglicherweise ist es sinnvoller, auf die Förderung zu verzichten und die private Altersvorsorge über eine eigene (ungeförderte) Geldanlage zu betreiben.


Als Ergebnis der Rentenreform wird jeder, der in den nächsten 30 Jahren in Rente geht, immer weniger Rente erhalten. Um die entstehende Rentenlücke (man schätzt 5 bis 10 Prozent) zu schließen, wurde die Einführung einer freiwilligen privaten Zusatzrente mit staatlicher Förderung beschlossen. Gefördert werden sog. „Altersvorsorgeverträge“, bei denen es sich um Bank-, Versicherungs- oder Investmentprodukte handeln kann. Die staatliche Förderung können alle Personen erhalten, die Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung leisten, sowie auch Angestellte des Öffentlichen Dienstes und Beamte.

Welche Voraussetzungen müssen die Angebote erfüllen?

Altersvorsorgeverträge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und erhalten ein Zertifikat von der Zertifizierungsbehörde. Die Zertifizierung ist kein Qualitätsurteil! Es bestätigt lediglich, dass unter anderem folgende Kriterien eingehalten werden: Die Leistung darf erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres fällig werden, die Auszahlung muss als Rentenzahlung erfolgen und lebenslang gewährt werden. Außerdem müssen am Ende zumindest die eingezahlten Beiträge zur Auszahlung bereitstehen. 2005 wurde das komplizierte Verfahren vereinfacht. So gibt es neuerdings einen Dauerzulagenantrag. Außerdem wurden Zertifizierungskriterien eingeschränkt. So dürfen jetzt die Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre (statt bisher 10 Jahre) verteilt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, dass man zu Beginn der Auszahlungsphase maximal 30% des angesparten Kapitals entnehmen kann.

Wie und bis zu welchen Grenzen wird gefördert?

Jeder Arbeitnehmer kann derzeit jährlich bis zu 3% seines Vorjahresbrutto (ab 2008: 4%) investieren und erhält dafür eine staatliche Zulage, welche in der Höhe auch von der Anzahl der Kinder abhängt. Statt der Zulage kann der Gesamtbeitrag auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft am Ende des Jahres die günstigere Möglichkeit.

Die Riester-Förderung ist vor allem für Geringverdiener und Familien mit vielen keinen Kindern interessant!

Besser als Individualverträge könnten die ebenfalls riesterfähigen betrieblichen Pensionsfonds oder -kassen sein.

Wenn der Anbieter keine Angaben über die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten und über die Kosten bei einem möglichen Produkt- und Anbieterwechsel gemacht hat, kann der Kunde laut Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz binnen eines Monats nach Zahlung des ersten Beitrages vom Vertrag zurücktreten. Bei Versicherungsverträgen hat der Versicherungsnehmer zusätzlich ein 30-tägiges Widerspruchsrecht nach § 5a VVG.

Die Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.  zur Anfrage


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