

Sorglos reisen...
Urlaubs-/Reiseversicherung, Schutzbriefe
Sinnvoll für eine Reise ins Ausland ist in der Regel nur der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung!
Auslandsreisekrankenversicherung
Sehr wichtig ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in vielen Ländern überhaupt keinen Versicherungsschutz und in den Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden von den Krankheitskosten von der Krankenkasse nur soviel übernommen wie in dem Reiseland üblich sind.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und den medizinisch notwendigen Rücktransport, wenn auf einer Auslandsreise etwas passiert.
zur Anfrage
Die Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.
Lesen Sie weiter:
Übersicht
Haftpflichtversicherung
Risikolebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease)
Entscheidungshilfe: Berufsunfähigkeitsversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Erweiterte Elementarschadenversicherung
Versicherung bei Bauvorhaben
Hausratsversicherung
Rechtsschutzversicherung
Urlaubs-/Reiseversicherung, Schutzbriefe
Freiwillig in der Krankenkasse oder privat versichern?
Kapitalversicherungen
Kapitallebensversicherungen
Kapitalversicherung abgeschlossen – was nun?
Private Rentenversicherung
Rentenversicherung mit Einmalzahlung
Riester-Rente
Rürup-Rente
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Überflüssige Versicherungen
Kündigungsmöglichkeiten
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Sinnvoll für eine Reise ins Ausland ist in der Regel nur der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung!
| STANDARDFINANZ TIPP Viele Versicherungen, die speziell für eine Reise angeboten werden, sind jedoch überflüssig, da Versicherungsschutz bereits über andere Versicherungen besteht. |
Auslandsreisekrankenversicherung
Sehr wichtig ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in vielen Ländern überhaupt keinen Versicherungsschutz und in den Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden von den Krankheitskosten von der Krankenkasse nur soviel übernommen wie in dem Reiseland üblich sind.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und den medizinisch notwendigen Rücktransport, wenn auf einer Auslandsreise etwas passiert.
zur AnfrageDie Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.
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