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Kapitel Z
Zeichnung
Unter Zeichnung einer Aktie versteht man die vertragliche Kaufabsicht einer individuell festlegbaren Anzahl von Aktien im Rahmen einer Neuemission bzw. einer Kapitalerhöhung. Im Unterschied zum Kauf an der Börse wird die Zeichnung in der Regel über ein Konsortium abgewickelt, das über die Zuteilung der Aktien entscheidet.
Zeichnungsfrist
Die Zeichnungsfrist benennt den Zeitraum, innerhalb dessen eine Person bzw. ein Unternehmen die emittierten Wertpapiere (z.B. Garantieprodukte wie die Blue Fox – Anleihen) zeichnen kann.
Zentralbörsen
Zentralbörsen sind die Hauptbörsen eines jeweiligen Landes. In Deutschland beispielsweise Frankfurt, in den USA die "New York Stock Exchange" oder in Japan die Tokioter Börse.
Zero Bond
Anleihe, die nicht mit Zinskupons ausgestattet ist (Null-Kupon-Anleihe). Anstelle periodischer Zinszahlungen stellt hier die Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs und dem Emissionskurs den Zinsertrag bis zur Endfälligkeit dar. Der Anleger erhält demnach nur eine Zahlung, nämlich den Verkaufserlös bei einem vorzeitigen Verkauf oder den Tilgungserlös bei Fälligkeit. I.d.R. werden Zerobonds mit einem hohen Abschlag (Disagio) emittiert und im Tilgungszeitpunkt zum Kurs von 100% (zu Pari) zurückgezahlt. Je nach Laufzeit, Schuldnerbonität und Kapitalmarktzinsniveau liegt der Emissionskurs mehr oder weniger deutlich unter dem Rückzahlungskurs.
Zerobond
fonds Dies sind Fonds, die ihr Vermögen überwiegend in Zero Bonds investieren.
Zertifikat
Ein Zertifikat verbrieft dem Anleger die Teilnahme an der Kursentwicklung anderer Wertpapiere und Finanzprodukte. Der Inhaber eines Zertifikats partizipiert zum Beispiel direkt an der Kursentwicklung eines festgelegten Index (Indexzertifikat) oder eines speziell zusammengestellten Aktienkorbs (Basketzertifikat).
Zession
Die Abtretung von Forderungen jeglicher Art bezeichnet man als Zession.
Zinsabschlagsteuer
Quellensteuer auf inländische Zinseinkünfte (in der Regel 30%), die seit dem 1.1.1993 von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Kapitalertragsteuer an der Quelle ist eine Steuervorauszahlung. Sie wird auf die gesamte Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet. Die Abführung der Steuer beginnt allerdings erst, wenn der jeweilige Freibetrag überschritten wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige seiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt. Die Summe kann auch auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden.
Zinsen
Wenn ein Schuldner zur Beschaffung von Finanzmitteln z.B. einen Kredit aufnimmt, zahlt er den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zurück. Die Höhe von Zinsen richtet sich beispielsweise auch nach Verwaltungs-/Betriebskosten, Bearbeitungsgebühren, Geldbeschaffungskosten o.ä. Zinseszins Effekt Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag und damit den Zinserlös. So ergibt sich ein größerer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge.
Zinskonvergenz
Nähern sich Zinsen aneinander an, so spricht man von Zinskonvergenz. Diese Annäherung war und ist im Vorfeld des Euro zu beobachten und wiederholt sich in Osteuropa bei den neuen EU-Mitgliedern bzw. -Kandidaten.
Zinskurve
Die Zinskurve spiegelt für unterschiedliche Fristigkeiten die jeweils zutreffenden Zinssätze wider. Normalerweise sind die Zinssätze am kurzen Ende (1 Jahr) geringer als die Zinssätze am langen Ende (10 Jahre). Die Zinskurve kann flach oder steil sein, in Ausnahmefällen kann sie auch invers sein, d.h. die langfristigen Zinsen liegen unter den kurzfristigen.
Zulassung
Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der (Börsen-) Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird publik gemacht. Vor jeder Emission eines Wertpapiers ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen, mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse festgelegt.
Zulassungsprospekt
Vor dem Börsengang ist ein sogenannter Zulassungsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Bericht enthält Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers. Insbesondere Nennbetrag der Emission, Verwendungszweck, Zweck und Umfang der Gesellschaft.
Zwischengewinn
Darunter versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Er unterliegt der Einkommensteuer sowie der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Nach einer einjährigen Aussetzung der Zwischengewinnbesteuerung müssen die Fondsgesellschaft seit dem 01.01.2005 den Teil des Ertragszuwachses, der aus Zinserträgen und Zinsansprüchen resultiert, wieder börsentäglich als Zwischengewinn gesondert ermitteln und veröffentlichen. Der Käufer von Investmentanteilen kann den gezahlten Zwischengewinn in seiner Steuererklärung als negative Einnahmen steuermindernd verrechnen, der Verkäufer hingegen muss den erhaltenen Zwischengewinn als Kapitalertrag versteuern.
Zyklische Aktien
An der Börse gehandelte Standard-Aktien, welche dem jeweiligen Börsentrend folgen, werden als zyklische Aktien bezeichnet. Antizyklische Wertpapiere streben aus verschiedenen Gründen gegen den jeweiligen Börsentrend.


